Richtlinien der Publikationen
Richtlinie zum Umgang mit Veröffentlichungsfehlern und zur Transparenz
Für die Publikationen deweko.org
1. Grundsatz: Qualität und Nutzerorientierung
Unsere Mediendienste sind der neutralen, objektiven und wissenschaftlich unabhängigen Berichterstattung verpflichtet. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, orientieren wir uns am Verhaltenskodex für europäische Statistiken. Die Zufriedenheit unserer Nutzerinnen und Nutzer sowie das Vertrauen in die Qualität unserer Daten, Prognosen und Warnungen haben höchste Priorität.
Transparenz im Umgang mit Fehlern ist für uns selbstverständlich. Wir stellen sicher, dass Korrekturen für jeden Nutzer einfach auffindbar und nachvollziehbar sind.
2. Fehlerklassifikation und Korrekturmaßnahmen
Jeder festgestellte Fehler wird einer der folgenden Kategorien zugeordnet, um eine standardisierte und angemessene Reaktion zu gewährleisten.
Kategorie I: Formale Fehler
- Definition: Fehler, die den inhaltlichen Wahrheitsgehalt der Daten nicht beeinflussen.
- Beispiele: Rechtschreib- und Grammatikfehler, Tippfehler, falsche Verlinkungen, Formatierungsprobleme.
 
- Maßnahme:
- Online-Veröffentlichungen: Sofortige Korrektur des Fehlers direkt im Inhalt. Ein gesonderter Korrekturhinweis ist in der Regel nicht notwendig.
 
Kategorie II: Geringfügige inhaltliche Fehler
- Definition: Inhaltlich inkorrekte Angaben, die die Kernaussage einer Information, einer Prognose oder einer Grafik nicht verändern oder nur einen untergeordneten, wenig beachteten Bereich betreffen.
- Beispiele: Eine falsche Temperaturangabe für einen einzelnen von vielen Messpunkten, die den Gesamttrend nicht verändert; ein offensichtlicher Fehler, der aus dem Kontext heraus als solcher erkennbar ist.
 
- Maßnahme:
- Online-Veröffentlichungen: Der Fehler wird umgehend korrigiert. Am Ende des Artikels oder in einer Fußnote wird ein transparenter Hinweis platziert (z.B. “Korrektur am TT.MM.JJJJ: Die Temperaturangabe für Ort X in der Tabelle wurde korrigiert.”).
- Print/Elektronische Dokumente (PDFs): Eine korrigierte Version des Dokuments wird bereitgestellt und klar als solche gekennzeichnet.
 
Kategorie III: Schwerwiegende inhaltliche Fehler
- Definition: Inkorrekte Angaben, die die Kernaussage verändern, eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit erfahren oder nennenswerte Folgewirkungen haben könnten. Dies schließt auch Verletzungen des Datenschutzes oder der statistischen Geheimhaltung ein.
- Beispiele: Eine fehlerhafte Unwetterwarnung für eine größere Region; eine falsche Angabe zur Stärke eines Sturms, die zu einer falschen Risikoeinschätzung führt.
 
- Maßnahme:
- Information: Die zuständige Leitungsebene und ggf. der Datenschutzbeauftragte werden umgehend informiert.
- Online-Veröffentlichungen: Der Fehler wird sofort korrigiert. Zusätzlich wird eine gut sichtbare Richtigstellung am Anfang des betroffenen Beitrags platziert, die den Fehler klar benennt und korrigiert.
- Pressemitteilungen: Es wird eine offizielle Korrekturmeldung über dieselben Kanäle wie die ursprüngliche Mitteilung versendet.
- Analyse: Die Ursache des Fehlers wird analysiert, um zukünftige Vorkommnisse zu verhindern.
 
Kategorie IV: Besonders schwerwiegende inhaltliche Fehler
- Definition: Fehler von solchem Ausmaß, dass ein beträchtlicher Imageschaden für unsere Dienste entstehen kann.
- Maßnahme:
- Zusätzlich zu den Maßnahmen aus Kategorie III wird eine umfassende, proaktive Kommunikationsstrategie eingeleitet. Dies kann eine öffentliche Stellungnahme der Geschäftsführung auf der Startseite der Portale und über Social-Media-Kanäle umfassen.
- Es erfolgt eine tiefgreifende Ursachenanalyse, und es werden sofort präventive Maßnahmen implementiert.
 
3. Transparenz bei Eigentum, Finanzierung und Werbung
Um unsere Unabhängigkeit zu wahren und Vertrauen zu schaffen, legen wir unsere Finanzierungsquellen und Werberichtlinien offen.
- Grundsatz: Wir halten uns an alle gesetzlichen Werbevorschriften, insbesondere in der Schweiz und der EU.
- Klare Trennung: Kommerzielle Inhalte (Werbung, Sponsoring) werden stets so gestaltet und gekennzeichnet, dass sie von Verbrauchern klar von unseren redaktionellen, öffentlichen Dienstleistungen unterschieden werden können. Anzeigen und gesponserte Beiträge sind immer als solche (“Anzeige”, “Werbung”, “Gesponsert von”) ausgewiesen.
- Unabhängigkeit: Werbe- und Sponsoring-Vereinbarungen haben keinerlei Einfluss auf unsere meteorologischen Analysen, Prognosen und Warnungen. Die redaktionelle Unabhängigkeit ist unser höchstes Gut.
